Alkoholabstinenz beim Hausarzt? Nein, bitte nicht

Immer wieder erscheinen die Betroffenen in der Beratung und teilen mit, das sie die erforderlichen Abstinenznachweise hätten.

Auf Nachfrage, ob sie diese denn in einem zertifizierten Labor haben machen lassen, folgt häufig die Antwort, das diese durch den Hausarzt erstellt worden wären, weil der diesen „Service“ für die MPU anbieten würde.

Vor diesem Vorgehen kann nur ausdrücklich gewarnt werden, da in den Richtlinien der Fahrerlaubnisverordnung über die Begutachtungskriterien der MPU ausdrücklich davon die Rede ist, Urinsreenings oder Haarproben nur in zertifizierten Laboren abnehmen  und bescheinigen zu lassen.

Wir sagen Ihnen, wer diese Analysen vornehmen lassen darf.

Aus welchen Gründen Hausärzte trotzdem den Patienten falsch informieren, kann dahingestellt bleiben.

Sie haben Fragen? Rufen Sie an 04221 915344

MPU und Abstinenz: Wieder eine Klarstellung

MPU-Abstinenz- Nachweise-zertifizierte Labore: Eine Klarstellung

Nach der Fahrerlaubnisverordnung, nachzulesen in§ 13 und § 14 FeV, ist bei Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik und bei Betäubungsmittel und Arzneimittelproblematik durch ein ärztliches Gutachten zu klären, ob Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol oder Betäubungsmittel oder Arzneimittel vorliegt.
Um eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgreich durchlaufen zu können ist es unbedingt notwendig, die Zeit der Abstinenz, entweder über sechs Monate oder über zwölf Monate, objektiv nachzuweisen.
Leider ist in letzter Zeit immer häufiger festzustellen, dass Allgemeinmediziner den Kandidaten diesen Service anbieten, ohne dass sie dazu überhaupt befugt sind.
In der Fahrerlaubnisverordnung und in den Richtlinien zur Durchführung von medizinisch-psychologischen Gutachten ist ausdrücklich und deutlich geregelt, dass diese Laboruntersuchungen lediglich ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für forensische Zwecke akkreditiertes Labor berechtigt ist.
Dies bedeutet, dass der Kandidat nach kurzfristiger Einbestellung innerhalb von 24 Stunden seinen Urin abgeben muss, alternativ kann eine Haarprobe von mindestens 6cm entnommen werden muss.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Ärzte oder Labore, die nicht nach dieser Norm zertifiziert sind, zwar Bescheinigungen ausstellen können, diese aber durch die MPU- Begutachtungsstellen nicht anerkannt werden.
Wir können Ihnen Institute und Labore benennen, die zertifiziert sind und deren Untersuchungen Sie bei den Begutachtungsstellen vorlegen können.
Sie haben Fragen: rufen Sie an 04221 9166980

Dauer der Abstinenzzeit: Hinweise durch Behörde? Nein

Der erste Kontakt hinsichtlich der Fahrerlaubnis kommt sicherlich in den meisten Fällen über die Führerscheinbehörde zustande. Dort erfährt der Betroffene dann, das er eine MPU vorlegen muss, da er entweder durch Drogen oder durch Alkohol ( oder Anderes)  aufgefallen ist. Es wird ihm dann eine Frist gesetzt, bis wann das Gutachten der Behörde vorgelegt werden soll.

Von einer Abstinenzzeit erfährt der Betroffene durch die Mitarbeiter der Behörde nichts, und auch nicht über deren Dauer und auch nicht auf Anfrage.

Es werden Termine mit der Begutachtungsstelle vereinbart. Dann kommt der große Tag der Begutachtung und erst dort wird nach der Vorlage der Nachweise der Abstinez verlangt. Oh je, die Überraschung ist groß, niemand sagte etwas davon davor. Die Kosten des Antrages und der MPU sind vergebens ausgegeben worden.

Aus diesem Grunde : Dringend vor Antragstellung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, bzw. der Wiedererteilung Rat einholen. Etweder beim Anwalt, der sich damit auskennt www.bernd-idselis.de, oder uns anrufen, 04221 915344.

 

Grenzwert 1,6 Promille

Kostenloses Erstgespräch, wirklich

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass die Anordnung und die Voraussetzungen einer MPU für den Betroffenen sehr komplex und schwierig zu verstehen ist.

Aus diesem Grunde bieten wir allen Interessenten, nach telefonischer Absprache, ein kostenfreies Erstgespräch in unseren Räumlichkeiten an. Diesem erst Gespräch kann man sich schon einmal gegenseitig kennen lernen und wir können den Betroffenen Schritt für Schritt den gesamten Ablauf der MPU erörtern.

Insbesondere können wir den Betroffenen, bei Notwendigkeit, schon die Adressen von zertifizierten Laboren mitteilen, bei denen Abstinenzverträge abgeschlossen werden können.

Sodann werden in diesem Gespräch den Betroffenen ausführlich der Sinn und Zweck der MPU erörtert, der Ablauf beschrieben und Abstinenzverfahren erklärt.

Abschließend können wir den Betroffenen die gesamten Kosten eines Verfahrens erläutern und darstellen.

Abstinenznachweise: Achtung aufpassen

Seit einiger Zeit berichten uns Kandidaten dass sie, obwohl sie versichern keine Drogen zu sich genommen zu haben, positiv auf Opiate im Urin getestet wurden.

Nachdem dies gehäuft vorkam, haben wir uns mit dem Prüflaboren in Verbindung gesetzt und diese berichteten uns, dass bereits so „tief“ gemessen werden würde, dass auch kleinste Spuren von Opiaten nachgewiesen werden könnten. Diese Spuren können durchaus aus dem Verzehr von Körnerbrötchen, Sesamkuchen- oder Brötchen, resultieren.

Also können wir demnach allen Betroffenen nur Anraten, solcherlei Produkte während der Abstinenzzeit nicht zu sich zu nehmen.

Verjährung der Anordnung der MPU?

Verjährung und Fristen

Eine Verjährung zu Vorlage eine MPU gibt es nicht. Die Führerscheinstelle setzt Ihnen zu Vorlage eine Frist, die zwar verlängert werden kann wenn man besondere Gründe vortragen kann, aber irgendwann ihr Ende findet. Wenn Sie bis dahin keine MPU vorgelegt haben, geht die Behörde davon aus, dass keine MPU gemacht wurde, oder diese nicht erfolgreich absolviert wurde und ihr Antrag auf Neuerteilung wird negativ beschieden werden.

Anders lautet die Antwort, wie lange die Behörde die Beibringung einer MPU nach einem Verstoß oder mehreren Verstößen noch anordnen kann. Auch hier verjährt erstmal nichts, so dass die Behörde noch nach 30 Jahren eine MPU anordnen kann. Anders wieder nur, wenn bis dahin schon Tilgungen der Punkte eingetreten sind. Dann sieht die Sache anders aus, da die Behörde getilgte Punkte nicht berücksichtigen darf.

Abstinenz rechtzeitg beginnen

Immer wieder erleben wir, dass Kandidaten erst kurz vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist zu Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu uns kommen. Nach Mitteilung des Promillewertes oder der Drogeninhaltsstoffe  sind diese Kandidaten dann mehr als bestürzt wenn wir Ihnen mitteilen müssen, dass es unbedingte Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen einer MPU ist, dass entsprechende Abstinenznachweise, entweder über sechs oder über zwölf Monate durchgängig vorgelegt werden können. Immer wieder müssen wir feststellen, dass die Kandidaten durch ihre damaligen Strafverteidiger oder Rechtsanwälte im Fahrerlaubnisverfahren nicht  auf die Notwendigkeit von Abstinenz nachweisen hingewiesen wurden.

Fazit dieser Feststellung ist, dass der Betroffene sich unmittelbar nach der Tat mit uns in Verbindung setzen sollte, um sich kompetenten rechtlichen Rat einzuholen.