Gutachten: Hier Beispiele

Positives Gutachten bei Cannabiskosnum

Fragestellung: Kann oben genannte Person trotz des früheren Arzneimittel- oder Drogenmissbrauchs ein Kraftfahrzeug sicher führen? Ist insbesondere nicht mehr zu erwarten dass der oben Genannte ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen führen wird?

Nachdem sich die Gutachterin zunächst durch Aktendurchsicht einen Überblick über die Vorgeschichte des Probanden verschaffte wurden diesem gegenüber die Eignungszweifel und Voraussetzungen für eine günstige Prognose dargelegt. Sodann wurden die medizinischen Untersuchungsbefunde erhoben. Die allgemeine körperliche Untersuchung durchgeführt und die Drogenscreenings besprochen. Sodann wurden mit dem Probanden die psychologischen Untersuchungsbefunde durchgegangen. Die Leistungstests, wie Reaktions- und Konzentrationstests wurden durchgeführt. Sodann begann das psychologische Untersuchungsgespräch, welches hier im folgenden dargestellt werden soll:

Zu Beginn des Untersuchungsgesprächs wurde der Proband über die Notwendigkeit von Offenheit sowie den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Untersuchungsgesprächs informiert. Insbesondere wurde der Proband darauf hingewiesen, dass er Einstellungs- und Verhaltensänderungen sowie deren Stabilität deutlich machen müsste.

Der Proband wurde darauf hingewiesen, dass unrealistische und widersprüchliche Angaben das Gutachten negativ beeinflussen würden.

Sodann machte der Proband Angaben zur beruflichen und privaten Situationen, und Angaben darüber, wann er erstmals die Fahrerlaubnis erworben habe. Auch wie seine durchschnittliche jährliche Fahrleistung gewesen sei.

Dann hat der Proband ausführlich die Drogenfahrt, an dem Tattage, beschrieben. Hier wurde er befragt, welche Drogen er an diesem Tage konsumiert habe und um welche Mengen es gegangen sei. Sodann wurde er gefragt ob er in Gesellschaft oder alleine konsumiert habe, und ob er schildern könne, wie es zu der Fahrt gekommen sei. Auch wurde er gefragt, wann der letzte Konsum vor der Fahrt gewesen war und ob der Drogenkonsum reizvoll für ihn gewesen sei. Da die Antwort des Probanden dahingehend lautete, dass er die Drogen konsumiert habe um entspannen zu können wurde er befragt, wie er denn ohne Drogen hätte entspannen können. Und wie er es empfunden habe, wenn er keine Drogen konsumiert hätte. Auch wurde er befragt, wie er sich im Hinblick auf seine Fahrtüchtigkeit gefühlt habe. Sodann musste der Proband deutlich machen, was sein eigentliches Problemverhalten gewesen sei.

Dann wurde der Proband darauf angesprochen, wie er unabhängig vom Tattage Drogen konsumiert habe, in welchen Situationen im Alltag, oder an Wochenenden oder bei Feiern oder in der Diskothek er konsumiert habe. Insbesondere musste der Proband angeben welche Mengen er konsumiert habe. Sodann wurde der Proband befragt ob er die Betäubungsmittel und Alkohol in Kombination konsumiert habe und wie sein allgemeines Alkoholkonsumsverhalten sei.

Im Ergebnis konnte im Gutachten festgestellt werden, dass aus den Darstellungen des Probanden nachvollzogen werden konnte, dass seit dem Tattage kein Drogenkonsum mehr besteht. Es wurde im Gespräch deutlich, über welche inhaltlichen Auseinandersetzungen die Notwendigkeit der Veränderung erkannt wurde und wie die Umstellung umgesetzt wurde. Der Proband hat fachspezifische Unterstützung in Anspruch genommen und in diesem Rahmen seine Drogenproblematik bearbeitet. Er die negativen Konsequenzen seines Drogenkonsums erkannt, sich von seinem Drogenkonsumierenden Umfeld distanziert und Veränderungen seiner Lebensweise durchgeführt. Die dargestellten Veränderungen und Vorsätze leiten sich nachvollziehbar aus der geleisteten Auseinandersetzung ab. Sie beziehen sich auf eine Lebensgestaltung, die erneuten Drogenkonsum nicht mehr erwarten lässt. Daher konnte auf eine ausreichend stabile Drogenabstinenz geschlossen werden und eine erhöhte wiederauffallende Wahrscheinlichkeit war nicht mehr zu begründen.