THC-Grenzwert aktuell

Aktuell gilt ein THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC

Wer unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, riskiert grundsätzlich ein Fahrverbot oder in schweren Fällen den Entzug der Fahrerlaubnis. Aktuell existiert für den tolerierbaren THC-Gehalt im Blut – anders als die 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol – kein gesetzlicher Grenzwert. In der bisherigen Rechtsprechungspraxis hat sich aufgrund diverser gutachterliche Stellungnahmen ein maximal tolerierbarer Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum etabliert (BGH, Beschluss v. 14.2.20017, 4 StR 422/15). Dieser dürfte bis zur Einführung einer gesetzlichen Regelung auch weiterhin der maßgebliche Orientierungspunkt für mögliche rechtliche Konsequenzen bleiben. D. h. in der Praxis: Bei Überschreitung dieses Grenzwertes ist gemäß § 24a Abs. 2 StVG regelmäßig mit einem Bußgeld von mindestens 500 EUR, einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg zu rechnen.

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