Abstinenz, das ewige Thema

Immer wieder stellt sich die Frage, ob der Betroffene einen Abstineznachweis benötigt.

Bei Alkohol-und Drogendelikten ist dies natürlich ganz klar zu bejahen. Stellt sich nur die Frage, über welchen Zeitraum müssen die Abstinenznachweise erbracht werden.

Bei regelmäßigem Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum beträgt dieser Zeitraum 12 Monate, bei gelegentlichem Konsum sechs Monate.

Bei Alkoholkonsum mit über 1.6 Promille auch 12 Monate, darunter sicherlich sechs Monate.

Bei Alkoholkonsum als Wiederholungstäter wieder 12 Monate.

Alle Abstinenznachweise müssen durch ein zertifiziertes Labor erbracht werden, in Delmenhorst im Labor Wisplinghoff, in Bremen zum Beispiel bei der Pima

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