Dauer der Abstinenzzeit: Hinweise durch Behörde? Nein

Der erste Kontakt hinsichtlich der Fahrerlaubnis kommt sicherlich in den meisten Fällen über die Führerscheinbehörde zustande. Dort erfährt der Betroffene dann, das er eine MPU vorlegen muss, da er entweder durch Drogen oder durch Alkohol ( oder Anderes)  aufgefallen ist. Es wird ihm dann eine Frist gesetzt, bis wann das Gutachten der Behörde vorgelegt werden soll.

Von einer Abstinenzzeit erfährt der Betroffene durch die Mitarbeiter der Behörde nichts, und auch nicht über deren Dauer und auch nicht auf Anfrage.

Es werden Termine mit der Begutachtungsstelle vereinbart. Dann kommt der große Tag der Begutachtung und erst dort wird nach der Vorlage der Nachweise der Abstinez verlangt. Oh je, die Überraschung ist groß, niemand sagte etwas davon davor. Die Kosten des Antrages und der MPU sind vergebens ausgegeben worden.

Aus diesem Grunde : Dringend vor Antragstellung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, bzw. der Wiedererteilung Rat einholen. Etweder beim Anwalt, der sich damit auskennt www.bernd-idselis.de, oder uns anrufen, 04221 915344.

 

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