MPU und Abstinenz: Wieder eine Klarstellung

MPU-Abstinenz- Nachweise-zertifizierte Labore: Eine Klarstellung

Nach der Fahrerlaubnisverordnung, nachzulesen in§ 13 und § 14 FeV, ist bei Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik und bei Betäubungsmittel und Arzneimittelproblematik durch ein ärztliches Gutachten zu klären, ob Abhängigkeit oder Missbrauch von Alkohol oder Betäubungsmittel oder Arzneimittel vorliegt.
Um eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgreich durchlaufen zu können ist es unbedingt notwendig, die Zeit der Abstinenz, entweder über sechs Monate oder über zwölf Monate, objektiv nachzuweisen.
Leider ist in letzter Zeit immer häufiger festzustellen, dass Allgemeinmediziner den Kandidaten diesen Service anbieten, ohne dass sie dazu überhaupt befugt sind.
In der Fahrerlaubnisverordnung und in den Richtlinien zur Durchführung von medizinisch-psychologischen Gutachten ist ausdrücklich und deutlich geregelt, dass diese Laboruntersuchungen lediglich ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für forensische Zwecke akkreditiertes Labor berechtigt ist.
Dies bedeutet, dass der Kandidat nach kurzfristiger Einbestellung innerhalb von 24 Stunden seinen Urin abgeben muss, alternativ kann eine Haarprobe von mindestens 6cm entnommen werden muss.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Ärzte oder Labore, die nicht nach dieser Norm zertifiziert sind, zwar Bescheinigungen ausstellen können, diese aber durch die MPU- Begutachtungsstellen nicht anerkannt werden.
Wir können Ihnen Institute und Labore benennen, die zertifiziert sind und deren Untersuchungen Sie bei den Begutachtungsstellen vorlegen können.
Sie haben Fragen: rufen Sie an 04221 9166980

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