Verjährung der Anordnung der MPU?

Verjährung und Fristen

Eine Verjährung zu Vorlage eine MPU gibt es nicht. Die Führerscheinstelle setzt Ihnen zu Vorlage eine Frist, die zwar verlängert werden kann wenn man besondere Gründe vortragen kann, aber irgendwann ihr Ende findet. Wenn Sie bis dahin keine MPU vorgelegt haben, geht die Behörde davon aus, dass keine MPU gemacht wurde, oder diese nicht erfolgreich absolviert wurde und ihr Antrag auf Neuerteilung wird negativ beschieden werden.

Anders lautet die Antwort, wie lange die Behörde die Beibringung einer MPU nach einem Verstoß oder mehreren Verstößen noch anordnen kann. Auch hier verjährt erstmal nichts, so dass die Behörde noch nach 30 Jahren eine MPU anordnen kann. Anders wieder nur, wenn bis dahin schon Tilgungen der Punkte eingetreten sind. Dann sieht die Sache anders aus, da die Behörde getilgte Punkte nicht berücksichtigen darf.

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