In letzter Zeit ist es vermehrt zu schriftlichen Nachfragen von Seiten der Begutachtungsstellen gekommen, in denen eine Schweigepflicht-entbindungserklärung des/der Kandidaten/-in vorgelegt und um Hergabe der ärztlichen Berichte gebeten wurde.
Daher sei an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, das natürlich die Angaben, die gegenüber der/dem Gutachterin/-er gemacht wurden mit dem Inhalt der ärztlichen Berichte übereinstimmen müssen.
Heinweis: Ob der/die Kandidat/-in tatsächlich in einer ärztlichen oder anderen Art von Behandlung war, kann die Begutachtungsstellevorab nicht wissen, wenn diese nicht durch die Verkehrsbehörde angeordnet wurden.
Hier sollte also vorher dringend Rat eingeholt werden.
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